Homeoffice bei Streik: Dürfen Arbeitgeber das anordnen?
Streiks sind ein zentrales Mittel der Arbeitnehmer, um bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne durchzusetzen. Doch was passiert, wenn viele Beschäftigte gar nicht mehr vor Ort, sondern im Homeoffice arbeiten? Können Arbeitgeber in einem Streikfall Homeoffice anordnen, um den Betrieb aufrechtzuerhalten?
In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Homeoffice und Streik und zeigen, welche Rechte und Pflichten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben.
1. Rechtliche Grundlagen des Streiks in Deutschland
- Das Streikrecht ist durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) geschützt.
- Streiks dürfen nur von Gewerkschaften organisiert werden und müssen sich auf tarifliche Ziele beziehen.
- Ziel eines Streiks ist es, wirtschaftlichen Druck auf den Arbeitgeber auszuüben, indem die Arbeitsleistung verweigert wird.
Wichtig: Arbeitnehmer dürfen nicht gezwungen werden, während eines Streiks zu arbeiten – weder im Büro noch im Homeoffice.
2. Dürfen Arbeitgeber Homeoffice während eines Streiks anordnen?
Grundsatz: Homeoffice als Streikvermeidung ist unzulässig
❌ Ein Arbeitgeber darf Homeoffice nicht als Mittel nutzen, um einen Streik zu umgehen.
❌ Das würde den Streik schwächen und könnte als unzulässige Streikabwehr gewertet werden.
In welchen Fällen ist Homeoffice während eines Streiks erlaubt?
✅ Für Arbeitnehmer, die nicht streiken: Wenn ein Mitarbeiter nicht am Streik teilnimmt, kann der Arbeitgeber ihm erlauben, von zu Hause zu arbeiten.
✅ Wenn der Betrieb grundsätzlich Homeoffice ermöglicht: Gibt es bereits eine Homeoffice-Regelung, können nicht streikende Mitarbeiter weiterhin im Homeoffice arbeiten.
✅ Wenn der Arbeitsplatz unzugänglich ist: Falls ein Streik dazu führt, dass das Büro blockiert oder nicht betretbar ist, kann der Arbeitgeber Homeoffice als Alternative anbieten. Ist Homeoffice während eines Streiks erlaubt? Lesen Sie die wichtigsten Details dazu.
3. Was passiert, wenn der Arbeitgeber Homeoffice zur Streikvermeidung anordnet?
1. Verstoß gegen das Streikrecht
- Arbeitgeber dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die die Wirkung eines Streiks mindern.
- Die Gewerkschaft kann in solchen Fällen rechtliche Schritte einleiten.
2. Druck auf Arbeitnehmer
- Arbeitgeber könnten versuchen, indirekten Druck auf Arbeitnehmer auszuüben, damit sie weiterarbeiten.
- Tipp: Arbeitnehmer sollten sich in solchen Fällen an ihre Gewerkschaft oder einen Arbeitsrechtler wenden.
3. Streikbruch durch Arbeitnehmer
- Wenn ein Arbeitnehmer, der offiziell am Streik teilnimmt, dennoch im Homeoffice arbeitet, gilt das als Streikbruch.
- Mögliche Konsequenzen:
❌ Verlust des gewerkschaftlichen Schutzes
❌ Soziale Spannungen im Team
❌ Rechtliche Konsequenzen innerhalb der Gewerkschaft
4. Welche Rechte haben Arbeitnehmer im Homeoffice während eines Streiks?
✅ Nicht-Streikende dürfen weiterhin arbeiten – auch im Homeoffice.
✅ Niemand kann zur Streikteilnahme gezwungen werden.
✅ Arbeitnehmer dürfen sich gewerkschaftlich beraten lassen, wenn sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
❌ Streikende dürfen nicht im Homeoffice arbeiten – auch nicht auf freiwilliger Basis.
❌ Arbeitgeber dürfen Homeoffice nicht zur Streikvermeidung anordnen.
5. Herausforderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Herausforderungen für Arbeitgeber
⚠ Eingeschränkte Handlungsfähigkeit: Streiks führen zu Produktionsausfällen, die nicht durch Homeoffice kompensiert werden dürfen.
⚠ Rechtliche Unsicherheit: Arbeitgeber müssen vorsichtig sein, um nicht gegen das Streikrecht zu verstoßen.
⚠ Kommunikationsprobleme: Streikbedingte Einschränkungen können den Kontakt zu Kunden oder Geschäftspartnern erschweren.
Herausforderungen für Arbeitnehmer
⚠ Sozialer Druck: Wer nicht streikt, kann von Kollegen als „Streikbrecher“ angesehen werden.
⚠ Unsicherheit über Rechte: Viele Arbeitnehmer wissen nicht, ob sie im Homeoffice weiterarbeiten dürfen.
⚠ Arbeitgeberdruck: Manche Arbeitgeber versuchen, durch Homeoffice-Anordnungen den Streik zu umgehen.
6. Klare Grenzen für Homeoffice bei Streiks
- Arbeitgeber dürfen Homeoffice nicht als Mittel zur Streikvermeidung nutzen.
- Nicht-Streikende dürfen arbeiten – auch im Homeoffice.
- Streikende müssen sich an die Arbeitsniederlegung halten – Homeoffice ist nicht erlaubt.
- Bei Unsicherheiten sollten Arbeitnehmer sich an ihre Gewerkschaft wenden.